Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 4 AgrVG sind nach § 3 AgrVG alle von den Agrarbehörden in den Angelegenheiten der Bodenreform zu handhabenden Gesetze und Verordnungen somit jedenfalls auch das Flurverfassungs-Grundgesetz und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze.