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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Für Gnadengesuche an den Bundespräsidenten besteht weder für den Bundespräsidenten selbst noch auch für den zur Antragstellung zuständigen Bundesminister für Justiz eine Verpflichtung in einer bescheidmäßigen Erledigung. Daher sind auch die Voraussetzungen für die Erhebung einer Säumnisbeschwerde iSd Art 132 B-VG nicht gegeben. (Hinweis auf B vom 31.5.1951, 0871/49, VwSlg 2118 A/1951)
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justizwesen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010106.X01Im RIS seit
19.05.2005