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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Das Delikt nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 4 lit a StVO ist bereits mit der (ersten) unberechtigten Weigerung erfüllt (Hinweis E 28.11.1975, 0369/75, E 23.10.1981, 81/02/0063). Ein solches Verhalten ist zB darin zu erblicken, dass der Betroffene nach ergangener Aufforderung dem Beamten den Rücken zuwendet und einige Schritte auf und ab geht und trotz mehrfacher abermaliger Aufforderung sein Verhalten nicht ändert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030231.X02Im RIS seit
01.09.2005