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L65000 Jagd WildNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Aussage, dass es nicht verantwortbar sei, jemanden im Besitz einer Jagdkarte zu belassen, betrifft eine nicht vom Sachverständigen zu lösende Rechtsfrage.
Schlagworte
Gutachten rechtliche Beurteilung Jagdkarte EntzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030053.X02Im RIS seit
13.12.2005