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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Die Aufforderung im Sinne des § 5 Abs 4 lit a StVO leitet eine von der Vernehmung des Betroffenen unabhängige Amtshandlung ein, die jedenfalls mit der unmissverständlichen Weigerung abgeschlossen ist, sofern das Straßenaufsichtsorgan dem Betroffenen gegenüber nichts anderes zum Ausdruck bringt (Hinweis E 26.3.1987, 87/02/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030229.X03Im RIS seit
13.05.1987