Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1967 §6 Abs1;Rechtssatz
Ein berufsbedingtes Naheverhältnis zu Waffen (hier: Polizeibeamter) vermag im Falle der Annahme der Behörde, die betreffende Person könnte unter Berücksichtigung ihrer Geisteshaltung und Sinnesart Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, den Mangel der Verlässlichkeit nicht zu beseitigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985010154.X03Im RIS seit
11.07.2001