RS Vwgh 1987/5/13 85/01/0154

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Veröffentlicht am 13.05.1987
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §6 Abs1;

Rechtssatz

Ein berufsbedingtes Naheverhältnis zu Waffen (hier: Polizeibeamter) vermag im Falle der Annahme der Behörde, die betreffende Person könnte unter Berücksichtigung ihrer Geisteshaltung und Sinnesart Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, den Mangel der Verlässlichkeit nicht zu beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010154.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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