RS Vwgh 1987/5/13 86/03/0229

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Veröffentlicht am 13.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §1;

Rechtssatz

Die Meinung, subsidiär seien die Bestimmungen der Strafprozeßordnung auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwenden, findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030229.X04

Im RIS seit

13.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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