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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Zur Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung durch einen abgestellten PKW ist es nicht erforderlich, dass durch den PKW zur Zeit der Veranlassung der Abschleppung und deren Durchführung bereits konkret ein Fahrzeuglenker, der berechtigterweise eine Ladetätigkeit beabsichtigt, an deren Vornahme gehindert wird (Hinweis E 12.5.1977, 2407/76, E 22.2.1985, 85/18/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985030167.X03Im RIS seit
22.04.2005