RS Vwgh 1987/5/13 87/03/0015

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Veröffentlicht am 13.05.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte

Norm

B-VG Art144 Abs1;
MRK Art8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ob jemand iZm der Abwesenheit des Meldungslegers in seiner Wohnung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere etwa im Recht auf Achtung seiner Wohnung iSd Art 8 MRK, verletzt wurde, hat der VwGH zufolge Art 133 Abs 1 iVm Art 144 B-VG nicht zu prüfen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030015.X04

Im RIS seit

13.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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