RS Vwgh 1987/5/13 86/03/0231

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Veröffentlicht am 13.05.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Erklärt sich der Betroffene erst nach Abschluss der Amtshandlung hinsichtlich der Vorführung nach Ausstellung der Bestätigung über die Abnahme des Führerscheines zur Vorführung im Sinne des § 5 Abs 4 lit a StVO bereit, so vermag dies die Strafbarkeit nicht mehr auszuschließen (Hinweis E 14.1.1981, 2547/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030231.X04

Im RIS seit

01.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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