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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Auch eine Baubewilligung, welche unter Zugrundelegung einer unwirksamen Zustimmungserklärung des Eigentümers erteilt worden ist, können Rechte der Beschwerdeführer, deren Parteistellung in diesem Bauverfahren lediglich in ihrer Eigenschaft als Nachbarn begründet ist, nicht verletzt werden.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060220.X02Im RIS seit
20.10.2004