RS Vwgh 1987/5/14 87/02/0047

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Veröffentlicht am 14.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, in Ansehung dreier Verwaltungsübertretungen, die im Zuge einer einheitlichen 1-2 Minuten dauernden Fahrt begangen wurden, nur eine Tatzeit anzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020047.X01

Im RIS seit

09.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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