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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §1050;Rechtssatz
Ein Kaufvertrag (über eine Liegenschaft) ohne grundverkehrsbehördlicher Genehmigung ist schwebend unwirksam (vgl. Kozial-Welser 6, Bd I S 70) und begründet daher keine Eigentümerstellung in einem Baubewilligungsverfahren; eine erteilte Aufsandungserklärung ändert daran nichts.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060220.X01Im RIS seit
20.10.2004