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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61a;Rechtssatz
Eine unrichtige positive Belehrung nach § 61 a AVG vermag nicht ein nach dem Gesetz nicht bestehendes Recht auf Beschwerde an den VwGH zu begründen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020070.X02Im RIS seit
22.11.2005Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011