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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Unbedenklichkeit der Beweiswürdigung in Ansehung der Frage, ob der Bfr (oder eine andere Person) ein bestimmtes Kfz gelenkt hat. (Im konkreten Fall erscheint auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung es durchaus möglich, wenn der Meldungsleger ein Kraftfahrzeug auch beim Durchschneiden einer Glastüre ständig im Auge behält und daher feststellt, dass niemand aus dem Kraftfahrzeug aussteigt).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020045.X01Im RIS seit
09.11.2005