RS Vwgh 1987/5/15 85/17/0104

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Veröffentlicht am 15.05.1987
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Index

L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GetränkesteuerG Wr 1971 §10;
VStG §5 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1987/12, 670;

Rechtssatz

Es ist rechtswidrig, einen die Tatbestandsmerkmale des § 10 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 erfüllenden Sachverhalt - es liegt eine Handlung oder Unterlassung vor, wodurch die Getränkesteuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wird - dem Abs 2 dieser Gesetzesstelle zu subsumieren, um die für Ungehorsamsdelikte gemäß § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1950 vorgesehene Beweislastumkehr in Anspruch nehmen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170104.X02

Im RIS seit

15.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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