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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
GetränkesteuerG Wr 1971 §10;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1987/12, 670;Rechtssatz
Es ist rechtswidrig, einen die Tatbestandsmerkmale des § 10 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 erfüllenden Sachverhalt - es liegt eine Handlung oder Unterlassung vor, wodurch die Getränkesteuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wird - dem Abs 2 dieser Gesetzesstelle zu subsumieren, um die für Ungehorsamsdelikte gemäß § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1950 vorgesehene Beweislastumkehr in Anspruch nehmen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170104.X02Im RIS seit
15.05.1987