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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Wird eine vorläufige Beschlagnahme durch einen förmlichen (Beschlagnahmebescheid) Bescheid bestätigt, o ist die vorläufige Beschlagnahme nicht mehr selbstständig existent und kann daher auch nicht mehr unmittelbar Objekt einer Beschwerde sein (Hinweis auf Rechtsprechung des VfGH). Das Beschwerdeverfahren ist als gegenstandslos geworden einzustellen, jedoch ist der Bf nicht klaglos gestellt (Hinweis B VwGH 30.6.1980, 0260/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100157.X01Im RIS seit
21.08.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008