RS Vwgh 1987/5/19 85/14/0009

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Veröffentlicht am 19.05.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1;

Rechtssatz

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur dann zulässig, wenn ein im Spruch anderslautender Bescheid zu ergehen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140009.X01

Im RIS seit

19.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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