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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1;Rechtssatz
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur dann zulässig, wenn ein im Spruch anderslautender Bescheid zu ergehen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140009.X01Im RIS seit
19.05.1987