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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Das NÖ FlVfLG vermittelt einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens keinen Anspruch auf Zuweisung eines Abfindungsgrundstückes in jenem (eng begrenzten) Bereich des Zusammenlegungsgebietes (hier: in einem bestimmten Ried), in dem ein in Art und Bewirtschaftungsmöglichkeit etwa entsprechendes Altgrundstück gelegen war. Ebenso wenig besteht ein subjektives Recht einer Partei auf Zuteilung eines bestimmten in ihrem Eigentum gestandenen, in das Verfahren einbezogenen Grundstückes als Abfindungsgrundstück.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070249.X02Im RIS seit
12.05.2006Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015