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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Verletzung des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird dann saniert, wenn im diesbezüglichen Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens dargelegt sind und der Partei ein Berufungsrecht zusteht, weil sie dadurch Gelegenheit zu den der Darlegung des Parteienstandpunktes dienenden Ausführungen hat.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070147.X03Im RIS seit
28.04.2006Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012