RS Vwgh 1987/5/19 86/14/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1987
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Übernimmt eine Kapitalgesellschaft laufend Kosten eines Gesellschafters, so müssen diese laufend übernommenen Kosten dem Gesellschafter spätestens bis zum Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres in Rechnung gestellt werden, soll die Kostenübernahme zu keiner (nicht mehr rückgängig zu machenden) verdeckten Gewinnausschüttung führen (Hinweis E 26.3.1985, 82/14/0166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140179.X01

Im RIS seit

19.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten