RS Vwgh 1987/5/20 85/08/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1987
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §225 Abs3;
BSVG §106 Abs3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3266/78 E 5. Dezember 1980 VwSlg 10318 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des § 225 Abs 3 ASVG ist auf Grund der in ihr verwendeten Worte "als wirksam entrichtet" iSd Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB dahingehend auszulegen, daß die entsprechenden Beiträge bereits vor ihrer möglichen Anerkennung entrichtet sein müssen.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080180.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten