RS Vwgh 1987/5/20 87/08/0095

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Veröffentlicht am 20.05.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §225 Abs3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3266/78 E 5. Dezember 1980 VwSlg 10318 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des § 225 Abs 3 ASVG ist auf Grund der in ihr verwendeten Worte "als wirksam entrichtet" iSd Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB dahingehend auszulegen, daß die entsprechenden Beiträge bereits vor ihrer möglichen Anerkennung entrichtet sein müssen.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080095.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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