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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Rechtssatz
Wenn infolge der Gefahr einer Vermögensverschleppung durch den Abgabepflichtigen die Abgabeneinbringung voraussichtlich nur bei raschem Zugriff gesichert erscheint, steht ein Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 Abs 1 BAO mit dem Gesetz im Einklang (Hinweis E 15.6.1976, 977/75, VwSlg 4988 F/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130117.X01Im RIS seit
20.05.1987