Index
23/01 KonkursordnungNorm
ASVG §113 Abs1 Satz1 idF 1986/111;Rechtssatz
Bereits die Nichtanmeldung zur Pflichtversicherung, die verspätet erstattete Anmeldung oder die Meldung eines zu niedrigen Entgelts sind jeweils auch die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes im Sinne des § 46 Abs 1 Z 2 der Konkursordnung, in der Fassung BGBl. Nr. 1982/370, und nicht erst der den Beitragszuschlag begründende Bescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985080088.X01Im RIS seit
29.09.2005Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012