RS Vwgh 1987/5/20 86/08/0211

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Veröffentlicht am 20.05.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0084 E 30. September 1985 VwSlg 11883 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Vereitelung der Annahme einer Beschäftigung verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz genügt. ein bloß fahrlässiges handeln reicht nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080211.X01

Im RIS seit

30.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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