RS Vwgh 1987/5/25 87/12/0070

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §4 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In Bezug auf eine Nachsicht von Ernennungserfordernissen kommt dem Beamten ein Antragsrecht nicht zu. Die Behörde ist daher nicht verpflichtet, über einen dennoch gestellten Antrag eines Beamten eine Sachentscheidung zu fällen (Hinweis auf E 3.5.1978, 2329/77, VwSlg 9553 A/1978).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120070.X01

Im RIS seit

27.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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