RS Vwgh 1987/5/25 85/15/0292

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §77 Abs1;
BAO §80 Abs1;
KO §6 Abs1;

Rechtssatz

Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insofern den Gemeinschuldner repräsentiert, festzusetzen, und zwar in den Fällen und mit dem Inhalt, der sich aus den Abgabenvorschriften ergibt (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0126, VwSlg 5966 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150292.X01

Im RIS seit

25.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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