RS Vwgh 1987/5/25 85/08/0093

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0129/80 E 7. Juli 1983 VwSlg 11120 A/1983 RS 6

Stammrechtssatz

Zur Abgrenzung der familienhaften Beschäftigungsverhältnisse zwischen Angehörigen von solchen, die in wechselseitigen rechtlichen Verpflichtungen ihren Grund haben kommt es darauf an, ob nach dem Parteiwillen oder den Umständen des Falls die Arbeitsleistung das Gepräge einer unentgeltlichen Gefälligkeit hat (Hinweis E 26.2.1981, 2922/78 und E 10.10.1980, 1205/78, VwSlg 10258 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080093.X02

Im RIS seit

03.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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