RS Vwgh 1987/5/25 86/08/0100

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z10;
ASVG §49 Abs3 Z17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0531/78 E 6. Juli 1979 VwSlg 9907 A/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Zu den im § 49 Abs 3 Z 17 ASVG genannten üblichen Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen empfangen werden, sind die Jubiläumsgeschenke schon deshalb nicht zu zählen, weil ihre Beitragsfreiheit durch § 49 Abs 3 Z 10 leg cit abschließend geregelt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080100.X04

Im RIS seit

25.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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