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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Auftritt der Militärmusik ist eine Förderung des Wehrgedankens und damit dessen Wertung als im Rahmen des dienstlichen Aufgabenbereiches gelegen auch dann nicht auszuschließen, wenn der Musikeinsatz bei privaten Veranstaltern stattfindet (hier: Weisung zum Auftreten einer Militärmusikkapelle beim Frühschoppenkonzert einer Faschingsgilde und bei einem Kellerfest).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120055.X03Im RIS seit
21.09.2006