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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Mit dem Zurkenntnisbringen einer Anzeige, die alle für die Subsumtion der Tat unter den Tatbestand erforderlichen Sachverhaltselemente enthält, ist eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt worden, auch wenn dann das Straferkenntnis infolge Fehlens des Tatortbezeichnung nicht dem Gesetz entspricht.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatortEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985100148.X01Im RIS seit
30.11.2005Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009