RS Vwgh 1987/5/25 85/10/0148

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Mit dem Zurkenntnisbringen einer Anzeige, die alle für die Subsumtion der Tat unter den Tatbestand erforderlichen Sachverhaltselemente enthält, ist eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt worden, auch wenn dann das Straferkenntnis infolge Fehlens des Tatortbezeichnung nicht dem Gesetz entspricht.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985100148.X01

Im RIS seit

30.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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