RS Vwgh 1987/5/25 85/08/0093

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1152;
ASVG §229 Abs1 Z4 lita;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist bei Beschäftigungsverhältnissen zwischen wechselseitig nicht unterhaltspflichtigen bzw. - berechtigten Verwandten im Zweifel ein entgeltliches arbeitsrechtliches Verhältnis als bedungen anzunehmen. Dies muss insbesondere auch für die Qualifikation festgestellter Geldleistungen als Entgelt (und nicht als "Taschengeld") gelten (Hinweis E 7.7.1983, 0129/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080093.X05

Im RIS seit

03.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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