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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1152;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist bei Beschäftigungsverhältnissen zwischen wechselseitig nicht unterhaltspflichtigen bzw. - berechtigten Verwandten im Zweifel ein entgeltliches arbeitsrechtliches Verhältnis als bedungen anzunehmen. Dies muss insbesondere auch für die Qualifikation festgestellter Geldleistungen als Entgelt (und nicht als "Taschengeld") gelten (Hinweis E 7.7.1983, 0129/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985080093.X05Im RIS seit
03.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014