RS Vwgh 1987/5/25 86/10/0125

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Die auf den Verpackungen von Propolis-Granulat, Propolis-Dragees und Propolis-Kapseln aufgedruckten Angaben: "Die Einnahme sollte mindestens drei Monate lang erfolgen" im Zusammenhang mit der unmittelbar davor stehenden täglichen Einnahmsempfehlung stellen eine GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABE iSd § 9 Abs 1 lit a LMG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100125.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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