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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2922/78 E 26. Februar 1981 RS 2Stammrechtssatz
Anders als im Verhältnis zwischen Kindern zu ihren Eltern besteht keine gesetzliche (familienrechtliche) Mitarbeitspflicht der Schwiegertochter im Betrieb ihres Schwiegervaters; ihre regelmäßige Mitarbeit kann nicht als Ausfluß einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung gewertet werden. Die Vermutung spricht nicht für eine solche unentgeltliche Beschäftigung im Rahmen bloß familienhafter Beziehungen (hier:
Mitarbeit der Schwiegertochter als Kanzleileiterin in der RA-Kanzlei ihres Schwiegervaters und bei seinen wissenschaftlichen Arbeiten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985080093.X03Im RIS seit
03.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014