RS Vwgh 1987/5/25 85/08/0093

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Veröffentlicht am 25.05.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §229 Abs1 Z2;
GSVG 1938 §223 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2922/78 E 26. Februar 1981 RS 2

Stammrechtssatz

Anders als im Verhältnis zwischen Kindern zu ihren Eltern besteht keine gesetzliche (familienrechtliche) Mitarbeitspflicht der Schwiegertochter im Betrieb ihres Schwiegervaters; ihre regelmäßige Mitarbeit kann nicht als Ausfluß einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung gewertet werden. Die Vermutung spricht nicht für eine solche unentgeltliche Beschäftigung im Rahmen bloß familienhafter Beziehungen (hier:

Mitarbeit der Schwiegertochter als Kanzleileiterin in der RA-Kanzlei ihres Schwiegervaters und bei seinen wissenschaftlichen Arbeiten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080093.X03

Im RIS seit

03.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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