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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Ein Wiederbewaldungsauftrag wird dem Bestimmtheitsgebot des § 59 Abs 1 AVG 1950 nur dann gerecht, wenn die Hölzer, die im konkreten Fall als standortstaugliche forstliche Holzgewächse anzusehen sind, spruchmäßig bezeichnet werden. Eine lediglich beispielsweise Aufzählung reicht nicht aus. (Hinweis auf E 17.3.1981, 2796/80).
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100046.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.03.2011