RS Vwgh 1987/5/26 87/11/0065

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Veröffentlicht am 26.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/02/0220 B 18. November 1983 RS 5

Stammrechtssatz

Das Beschriften von Kuverts, in denen Beschwerden an den VwGH aufgegeben werden sollen, ist allein Sache verlässlicher Kanzleiangestellter; gegenüber solchen trifft den Rechtsanwalt keine besondere Überwachungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110065.X02

Im RIS seit

29.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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