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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
MRK Art5;Rechtssatz
Eine Rechtsnorm, wonach bestimmte Allgemeingüter nur gegen Entrichtung einer Abgabe benützt werden dürfen, ist keine Beschränkung der persönlichen Freiheit. Weder Art 8 StGG noch Art 5 MRK verbietet es dem Gesetzgeber, derartige Benützungsvoraussetzungen vorzuschreiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170031.X01Im RIS seit
26.11.2001