RS Vwgh 1987/5/26 86/17/0031

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Veröffentlicht am 26.05.1987
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

MRK Art5;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
StGG Art8;

Rechtssatz

Eine Rechtsnorm, wonach bestimmte Allgemeingüter nur gegen Entrichtung einer Abgabe benützt werden dürfen, ist keine Beschränkung der persönlichen Freiheit. Weder Art 8 StGG noch Art 5 MRK verbietet es dem Gesetzgeber, derartige Benützungsvoraussetzungen vorzuschreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170031.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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