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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Wird ein angefochtener Bescheid (hier: des LAS) durch einen formellen Akt der Oberbehörde (hier: oberster Agrarsenat) zur Gänze aus dem Rechtsbestand eliminiert, ist die Partei mit ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof klaglos gestellt. In einem solchen Fall ist die Beschwerde gemäß § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070102.X01Im RIS seit
08.05.2006