RS Vwgh 1987/5/26 86/07/0102

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Veröffentlicht am 26.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein angefochtener Bescheid (hier: des LAS) durch einen formellen Akt der Oberbehörde (hier: oberster Agrarsenat) zur Gänze aus dem Rechtsbestand eliminiert, ist die Partei mit ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof klaglos gestellt. In einem solchen Fall ist die Beschwerde gemäß § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070102.X01

Im RIS seit

08.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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