RS Vwgh 1987/5/26 87/11/0032

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Veröffentlicht am 26.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §71 Abs1;

Rechtssatz

Lautet der erstinstanzliche Bescheid auf Zurückweisung des WE-Antrages, so ist für die Berufungsbehörde Sache iSd § 66 Abs 4 AVG die Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Sachentscheidung über diesen Antrag, und nicht, ob ein Wiedereinsetzungs-Grund gegeben ist (Hinweis auf E 29.5.1985, 84/11/0229).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110032.X02

Im RIS seit

29.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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