RS Vwgh 1987/5/27 84/13/0270

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1987
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §293 Abs1;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Durch eine Berichtigung gem § 293 BAO kann eine in früheren Perioden unterlassene AfA nicht in einer späteren Periode nachgeholt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130270.X03

Im RIS seit

27.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten