RS Vwgh 1987/5/27 86/01/0266

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §56;

Rechtssatz

Eine einen Anspruch auf Aufwandersatz begründende Klaglosstellung im Sinne des § 33 Abs 1 VwGG und des § 56 VwGG ist nur im Fall einer förmlichen Aufhebung des beim VwGH angefochtenen verwaltungsbehördlichen Bescheides gegeben.

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010266.X01

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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