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L65504 Fischerei OberösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Verfahren zur Anerkennung eines Beteiligten als Reviergenosse eines Fischwassers und betreffend die Eintragung dieses Beteiligten mit seinen Fischereirechten im Fischereikataster kommt demjenigen, der behauptet, ebenfalls Fischereirechte an diesem Fischwasser zu besitzen, in die durch die Fischereirechte des Beteiligten eingegriffen wird, Parteistellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985030165.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.12.2009