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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §29 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1981/12/16 1091/80 2Stammrechtssatz
Bei wertgesicherten Renten gehören auch die mit ihnen auf Grund der Wertsicherungsklausel geleisteten Mehrbeträge zu den mit der Rentenform verknüpften Einkünften. Erhöhte Einnahmen dürfen nicht in den ursprünglichen Grundbetrag der Renten und in die Aufwertungsbeträge aufgespalten werden. Die prinzipielle Steuerpflicht der wiederkehrenden Bezüge erfaßt die Renten in ihrer gesamten, sich für das jeweilige Kalenderjahr ergebenden Höhe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130178.X02Im RIS seit
27.05.1987