RS Vwgh 1987/5/27 85/13/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §29 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1981/12/16 1091/80 2

Stammrechtssatz

Bei wertgesicherten Renten gehören auch die mit ihnen auf Grund der Wertsicherungsklausel geleisteten Mehrbeträge zu den mit der Rentenform verknüpften Einkünften. Erhöhte Einnahmen dürfen nicht in den ursprünglichen Grundbetrag der Renten und in die Aufwertungsbeträge aufgespalten werden. Die prinzipielle Steuerpflicht der wiederkehrenden Bezüge erfaßt die Renten in ihrer gesamten, sich für das jeweilige Kalenderjahr ergebenden Höhe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130178.X02

Im RIS seit

27.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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