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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0016 B 27. Mai 1987 RS 2Stammrechtssatz
Eine Beschwerde, mit der die Zurückweisung einer Berufung angefochten wird, ist gegenstandslos geworden, wenn der mit der zurückgewiesenen Berufung bekämpfte Bescheid von der belangten Behörde behoben wurde. Ein Kostenersatz findet in diesem Falle nicht statt. (Hinweis auf B vom 20.3.1986, 85/07/0249 und B vom 11.9.1985, 84/03/0276)
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster SatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030017.X02Im RIS seit
15.09.2006