RS Vwgh 1987/5/27 87/03/0017

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §56;
VwGG §58;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0016 B 27. Mai 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Beschwerde, mit der die Zurückweisung einer Berufung angefochten wird, ist gegenstandslos geworden, wenn der mit der zurückgewiesenen Berufung bekämpfte Bescheid von der belangten Behörde behoben wurde. Ein Kostenersatz findet in diesem Falle nicht statt. (Hinweis auf B vom 20.3.1986, 85/07/0249 und B vom 11.9.1985, 84/03/0276)

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030017.X02

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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