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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Anwendungsbereich des § 68 Abs 1 AVG kommt es nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde, sondern ausschließlich darauf, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Zurückweisungsbescheides eine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes eingetreten war. (Hinweis auf E vom 10.6.1961, 1649/59, VwSlg 5642 A/1961
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010057.X01Im RIS seit
31.05.2005