RS Vwgh 1987/5/27 87/01/0057

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Im Anwendungsbereich des § 68 Abs 1 AVG kommt es nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde, sondern ausschließlich darauf, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Zurückweisungsbescheides eine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes eingetreten war. (Hinweis auf E vom 10.6.1961, 1649/59, VwSlg 5642 A/1961

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010057.X01

Im RIS seit

31.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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