Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Eine Bestrafung wegen vorschriftswidrigen Haltens oder Parkens eines Fahrzeuges ist nicht deshalb rechtswidrig, weil nicht gegen alle Lenker vorschriftswidrig abgestellter Fahrzeuge eingeschritten worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030112.X04Im RIS seit
27.05.1987Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008