RS Vwgh 1987/5/27 86/03/0089

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ein "Schaukeln" des von seinem Fahrzeug "angestauchten" rechts neben ihm stehenden Pkw muss der Lenker, wenn er den Geschehnissen um sein Fahrzeug seine volle Aufmerksamkeit widmet, wozu er verpflichtet ist, wahrnehmen (Hinweis E 19.2.1987, 86/02/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030089.X02

Im RIS seit

27.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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