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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Ein "Schaukeln" des von seinem Fahrzeug "angestauchten" rechts neben ihm stehenden Pkw muss der Lenker, wenn er den Geschehnissen um sein Fahrzeug seine volle Aufmerksamkeit widmet, wozu er verpflichtet ist, wahrnehmen (Hinweis E 19.2.1987, 86/02/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030089.X02Im RIS seit
27.05.1987