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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, daß die Verhaltensprognose über die vom WaffG geforderte Verlässlichkeit eines Waffenscheinwerbers durchaus rechtmäßig unter Einbeziehung der getilgten Vorstrafen erstellt werden kann. (Hinweis auf E vom 27.2.1967, 0846/66, VwSlg 7092 A/1967, E v. 18.1.1984, 83/01/0320) Nicht hat er aber ausgesprochen, dass die Tilgung einer Verurteilung als solche keine maßgebliche Änderung hinsichtlich des ihr zu Grunde liegenden Sachverhaltes darstellt. Die Behörde hätte demnach, da sich der Sachverhalt durch die Tilgung der Vorstrafe im Hinblick auf § 6 WaffG eine in einem wesentlichen Punkt geändert hat, eine Sachentscheidung treffen müssen.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010057.X02Im RIS seit
31.05.2005