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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §17;Rechtssatz
Der Begriff "Betriebseinnahmen" hat grundsätzlich bei allen Gewinnermittlungsarten denselben Inhalt. Er umfaßt sämtliche Einnahmen, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind. Dazu gehört auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gleichgültig, ob sie vom Steuerpflichtigen als Betriebsausgabe
an das Finanzamt abzuführen ist oder nicht (hier: Bruttoeinnahmen als Berechnungsgrundlage für pauschale Betriebsausgaben bei nichtbuchführungspflichtigen Forstwirten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130265.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.04.2017