RS Vwgh 1987/5/27 84/13/0265

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §17;
EStG 1972 §4;

Rechtssatz

Der Begriff "Betriebseinnahmen" hat grundsätzlich bei allen Gewinnermittlungsarten denselben Inhalt. Er umfaßt sämtliche Einnahmen, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind. Dazu gehört auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gleichgültig, ob sie vom Steuerpflichtigen als Betriebsausgabe

an das Finanzamt abzuführen ist oder nicht (hier: Bruttoeinnahmen als Berechnungsgrundlage für pauschale Betriebsausgaben bei nichtbuchführungspflichtigen Forstwirten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130265.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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